Bei der Brandschutzbegehung prüft der Brandschutzbeauftragte das eigene Objekt im laufenden Betrieb. Festgehalten werden Mängel, der Zustand der Anlagen und Einrichtungen und wann welche Prüfung fällig ist.
Das Protokoll ist der Beleg. Gegenüber dem Betreiber zeigt es, was festgestellt wurde. Gegenüber dem Versicherer, was erledigt ist.


